Mietverwaltung
Die BG FM umfasst zudem die "Mietverwaltung", d. h., sie überwacht den
pünktlichen Eingang der Mietzahlung, teilt die vom Betreiber für das Gesamtobjekt
in einem Betrag zu zahlende Miete auf die einzelnen Eigentümer der Pflegeappartements
bzw. Pflegewohnungen auf.
Gegenüber dem Mieter gewährleistet der Verwalter die "Mietverwaltung aus einer Hand", so dass er als Vertreter des Vermieters (den einzelnen Eigentümern (Sondererbbauberechtigten)) bzw. des Verbandes sämtliche auf das Mietverhältnis bezogene Erklärungen gegenüber dem Mieter wirksam abgeben wird.




